Die Verwaltung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf hat eine Mitteilung zum Freibad Eschershausen an die Presse herausgegeben, die am 15.10.2024 in den jeweiligen Medien erschien. Eine weitere Stellungnahme erfolgte am 18.10.2024. Der Betreiberverein möchte an dieser Stelle auf die Inhalte eingehen und diese sachlich aus Perspektive des Vereins erläutern. So sollen Unklarheiten beseitigt werden, da die Meldung in der Bevölkerung zurecht viele Fragen aufgeworfen hat.

Wenn trotz der Erläuterungen noch Fragen oder Unklarheiten auftauchen, können diese an den Verein unter der Mailadresse fragen@verein-freibad-eschershausen.de gerichtet werden. Da der Verein ehrenamtlich geführt wird und alle Vorstandsmitglieder beruflich anderweitig gebunden sind, wird um Verständnis gebeten, dass eine Antwort nicht sofort, aber zeitnah erfolgt.


Zitat aus der Pressemitteilung der Samtgemeindeverwaltung Eschershausen-Stadtoldendorf: "Die Samtgemeinde ist zwar weder Eigentümerin der Liegenschaft noch Betreiberin des Freibades, fühlt sich aber in einer gewissen Pflicht, gesundheitliche Risiken für die Badegäste aufzuzeigen und die begrenzten finanziellen Ressourcen der Samtgemeinde verantwortlich und wirtschaftlich einzusetzen."

Das Freibad gehört der Samtgemeinde und wird vom Verein betrieben. Daher teilt der Verein die Verantwortung, das Bad sicher und im Sinne der Badegäste zu betreiben. Das Wasser des Freibades wird regelmäßig behördlich geprüft. Aus Sicht des Vereins besteht daher kein akuter Anlass, zusätzliche gesundheitliche Risiken aufzuzeigen. Gerne prüft der Verein gemeinsam mit der Samtgemeinde Optimierungsmöglichkeiten, um auch langfristig einen sicheren Badebetrieb zu gewährleisten. Wir teilen das Anliegen der Samtgemeinde, die finanziellen Mittel effizient und wirtschaftlich zu nutzen und sind bereit, gemeinsam nach nachhaltigen Lösungen zu suchen.

Zitat aus der Pressemitteilung der Samtgemeindeverwaltung Eschershausen-Stadtoldendorf: "Das Freibad Eschershausen wird durch den Verein Freibad Eschershausen e.V. seit dem 1. Januar 2000 in seiner Gesamtheit eigenverantwortlich betrieben. Die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf zahlt gemäß einer bestehenden Vereinbarung einen jährlichen Zuschuss zu den Betriebskosten des Freibades."

Der Verein Freibad hat mit der Samtgemeinde einen Nutzungsvertrag der einen jährlichen Zuschuss beinhaltet. Zitat aus dem Vertrag: "Der Betriebskostenzuschuss ist in gleichen Teilen am 01. März und am 15. Juli eines jeden Jahres zu zahlen“ Der Betriebskostenzuschuss deckt einen Teil der laufenden Betriebskosten, wie z.B. Personal, Instandhaltung und Energiekosten, ab.

Zitat aus der Pressemitteilung der Samtgemeindeverwaltung Eschershausen-Stadtoldendorf: "Der Samtgemeindeausschuss hat am 17. Juli 2024 in einer vertraulichen Sitzung beschlossen, ein Gutachten zum baulichen und technischen Zustand des Freibades Eschershausen erstellen zu lassen"

Der Verein Freibad Eschershausen geht davon aus, dass das Gutachten den Investitionsbedarf für die kommenden Jahre klären soll - insbesondere im Anschluss an die bereits geplante Wärmeleitung. Von daher begrüßt der Verein die Entscheidung der Samtgemeinde ein Gutachten zu beauftragen. Nur so kann eine fundierte Planung für die Zukunft des Freibades ermöglicht werden. Wir sind bereit, auf Grundlage des Gutachtens konstruktive Gespräche über die anstehenden Investitionen und die langfristige Sicherung des Bades zu führen.

Zitat aus der Pressemitteilung der Samtgemeindeverwaltung Eschershausen-Stadtoldendorf: "Zwar wurde in den letzten Jahren immer behauptet, dass der Zustand des Bades mit Ausnahme der Heizung einwandfrei sei, doch belegt das nunmehr vorliegende Gutachten, welches dem Samtgemeinderat in einer vertraulichen Sitzung in der vergangenen Woche von den Gutachtern vorgestellt wurde, gravierende Abweichungen von den Allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Badewasseraufbereitungstechnik für das Schwimmer- und das Nichtschwimmerbecken."

Das Bad "funktioniert" einwandfrei, was auch der schnelle Start zur Badesaison beweist. Nach dem Hinweis der Verwaltung, dass das Bad die "Betriebserlaubnis" verlieren würde, wenn es geschlossen bleibt, hat das Bad in kürzester Zeit die Saison am 04.08.2024 eröffnet und alle Bestimmungen erfüllt. Wie sich später herausstellte, gibt es für Freibäder in Niedersachsen nirgendwo eine „Betriebserlaubnis“. Durch Überprüfungen staatlicher Organisationen und verschiedener Regelwerke wird ein Betrieb ermöglicht oder untersagt. So wird ein einwandfreier und sicherer Betrieb eines Freibades sichergestellt.

Zitat aus der Pressemitteilung der Samtgemeindeverwaltung Eschershausen-Stadtoldendorf: "Das Gutachten besagt, dass die Anforderungen der DIN 19643 (Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser) nicht erfüllt werden. Das Gutachten weist darauf hin, dass diese Anforderungen jedoch aufgrund des Infektionsschutzgesetzes zwingend einzuhalten sind."

Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist im § 37 Abs. 2 wie folgt ausgeführt: "Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist." Zu diesem Gesetzestext gibt es dann auch noch Ergänzungen: "Die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser muss so erfolgen, dass jederzeit in allen Beckenbereichen die Anforderungen des § 37 Absatz 2 IfSG erfüllt sind. Bei den Bädern, die normgerecht gebaut und betrieben werden, in denen die Wasseraufbereitung den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entspricht und bei denen insbesondere die Durchströmung, Aufbereitung und Betriebskontrolle normgerecht erfolgen, kann davon ausgegangen werden, dass eine hygienisch einwandfreie Wasserbeschaffenheit erzielt wird."

Um die Wasserbeschaffenheit zu prüfen wird das Wasser behördlich überwacht. Der erfolgreiche Start der Badesaison und die Erfüllung aller Bestimmungen zeigen, dass das Bad trotz der technischen Herausforderungen sicher betrieben werden kann.

Zitat aus der Pressemitteilung der Samtgemeindeverwaltung Eschershausen-Stadtoldendorf: "Um die dargelegten erheblichen Mängel zu beheben, sind nach dem Gutachten Investitionen von mindestens 1,8 Millionen Euro notwendig. Der eigentliche Zustand der Becken, die in den 1960er Jahren gebaut wurden, wurde noch nicht untersucht. Hierzu wurden Probebohrungen durch die Gutachter empfohlen. Es besteht das Risiko von weiteren mehreren Millionen Euro Investitionsbedarf, sollte es sich als notwendig erweisen, dass auch die Becken saniert werden müssen."

Die Gutachter haben Probebohrungen lediglich als eine vorsorgliche Maßnahme empfohlen, um mögliche Schäden an den Becken zu identifizieren. Diese Bohrungen sind jedoch nur notwendig, wenn es konkrete Hinweise auf Probleme gibt. Sollten die Becken nach den Probebohrungen in einem sanierungsbedürftigen Zustand sein, könnten zusätzliche Investitionen erforderlich werden. Diese sind jedoch derzeit nicht bestätigt und hängen von den Ergebnissen der Bohrungen ab. Das Gutachten nennt unter anderem die Installation einer Edelstahlwanne als eine der möglichen Sanierungsvarianten. Diese stellt die teuerste Option dar und wird erst bei einem nachgewiesenen Bedarf in Betracht gezogen. Der Verein ist bereit gemeinsam mit der Samtgemeinde die notwendigen Maßnahmen zu prüfen und dabei die kosteneffizientesten Lösungen zu berücksichtigen.

Zitat aus der Pressemitteilung der Samtgemeindeverwaltung Eschershausen-Stadtoldendorf: "Bereits vor Fertigstellung des Gutachtens für das Freibad hat der Verein in Eigenverantwortung beschlossen, den Bau der Wärmeleitung zum Freibad zu beginnen. Ob die Wärmeleitung nur im Zusammenhang mit der Generalsanierung der technischen Mängel Sinn macht, ist zu hinterfragen."

Der Verein ging davon aus, dass die Wärmeleitung als Ersatz für die bestehende Heizung dient und unabhängig von weiteren Sanierungsmaßnahmen eine deutliche Verbesserung für den Badebetrieb darstellt. Sie sollte eigentlich bereits zur Freibadsaison 2024 fertiggestellt sein. Der Bau hatte sich aber aus verschiedenen Gründen verzögert. Die Verantwortung für den Bau der Wärmeleitung liegt nach Absprache mit der Verwaltung im Bereich des Vereins, da nur der Verein die Förderung beantragen konnte, die den Bau erst ermöglicht. Es stellt sich nun die Frage, wie die Wärmeleitung in die geplanten Sanierungsmaßnahmen integriert werden kann, um das Bad langfristig energetisch und technisch auf den neuesten Stand zu bringen.

Über die Spendenaktion, die den Baustart zum Saisonende ermöglichen sollte und auch ermöglicht hat, wurde die Samtgemeindeverwaltung informiert. Sie wurde ausdrücklich begrüßt.

Zitat aus der Pressemitteilung der Samtgemeindeverwaltung Eschershausen-Stadtoldendorf: "Zwischenzeitlich wurde durch mindestens ein Samtgemeinderatsmitglied in den Sozialen Medien aus der vertraulichen Samtgemeinderatssitzung bekannt gegeben, dass die Auszahlung des Betriebskostenzuschusses in voller Höhe für 2024 beschlossen worden ist. Dieser Beschluss wurde mehrheitlich getroffen, obwohl in diesem Jahr das Freibad nur für wenige Wochen geöffnet war. Daher wird der Beschluss der Kommunalaufsicht zur Prüfung der Rechtmäßigkeit vorgelegt.“

Der Betriebskostenzuschuss ist vertraglich geregelt und wird unabhängig von der Dauer der Öffnungszeiten des Freibades ausgezahlt. Daher besteht aus Sicht des Vereins keine Notwendigkeit, diesen Beschluss der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorzulegen.


Zitat aus der Stellungnahme der Samtgemeindeverwaltung Eschershausen-Stadtoldendorf: "Es ist also klar geregelt, dass der Freibadverein u. a. für die notwendigen Investitionen allein und eigenverantwortlich zuständig ist."

Die Samtgemeindeverwaltung hat durch SGB W. Anders am 17.10.2017 einen Ergänzungsvertrag unterschrieben. Dort ist klar geregelt: Die Samtgemeinde allein ist für Investitionen zuständig. Der Vertrag liegt vor.

Zitat aus der Stellungnahme der Samtgemeindeverwaltung Eschershausen-Stadtoldendorf: "Zwar liegt auch ein Förderbescheid vor, im Hinblick auf die Gegenfinanzierungsproblematik konnte vom Verein jedoch bis heute kein nachvollziehbares und belastbares Finanzierungskonzept vorgelegt werden, obwohl mehrfach darum gebeten wurde. Nach den derzeit hier vorliegenden Informationen ist die Förderung durchaus gefährdet."

Der Samtgemeinde wurde das Finanzierungskonzept erläutert und in weiteren Mails auch Rückfragen dazu beantwortet. Entsprechende Mails liegen vor. Das Projekt Wärmeleitung wird wie geplant durchgeführt und bis zum Jahresende abgeschlossen sein.

Zitat aus der Stellungnahme der Samtgemeindeverwaltung Eschershausen-Stadtoldendorf: "Dennoch hat der Verein ohne Abstimmung mit der Samtgemeinde mit dem Bau begonnen."

Die SG-Verwaltung wusste seit langer Zeit, dass der Verein zusammen mit einem Ingenieurbüro die Wärmeleitung baut. Die Planung und Ausführung wurde mit Wissen der SG-Verwaltung an das Ingenieurbüro abgegeben. Dies wird durch E-Mails belegt.

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Verein
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Vorsitzender

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1. stv. Vorsitzende

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Geschäftsführer

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stv. Geschäftsführerin